Innenstadt, 21.November 2011
Bisher hatte die DFS Deutsche Flugsicherung immer alle Einladungen zu Informationsveranstaltungen abgelehnt, so auch die Einladung des Ortsbeirates 10 zum Thema Fluglärm im Ortsbezirk 10 am 20. Juni in der Albert-Schweitzer-Schule. Auf Einladung von Stadträtin Dr. Manuela Rottmann (Grüne) fand jetzt eine Vorstellung der Flugroutensituation durch die DFS für Ortsbeiräte und Stadtverordnete im Plenarsaal des Römers statt. Für die CDU-Fraktion im Ortsbeirat 10 nahmen Ortsvorsteher Robert Lange und Ortsbeirätin Petra Breitkreuz an dem Termin teil. Anlass, dem Wunsch nach Informationen aus erster Hand nachzugeben, sind die Vielzahl der Reaktionen betroffener Bürger auf die geänderten Flugrouten. Seit der Öffnung der nördlichen Landebahn am 21. Oktober des Jahres sind noch mehr Frankfurter als bisher von Fluglärm betroffen. "Der Unterschied zwischen theoretischem Wissen und praktischer Wahrnehmung ist größer als erwartet", gab die Umweltdezernentin zu. Die Zahl der Flugbewegungen im Rhein-Main-Gebiet werde in den kommenden Jahren sogar noch bis auf 200.000 Starts und Landungen jährlich steigen.
Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Frankfurt sind jedoch gering, wie Fabio Ramos, Leiter politische Angelegenheiten/ Umweltmanagement und Gregor Thamm vom Umweltmanagement der DFS den Zuhörern im Römer mitteilen mussten. Der Einführung neuer Flugrouten ist bereits ein langwieriger Prozess, in dem Für und Wider, gesetzliche Vorgaben, internationale Vorschriften und der Schutz der Bürger vor "unzumutbarem Lärm" abgewogen werden müssen, voraus gegangen. Eine verbindliche Definition von "unzumutbar" gibt es allerdings nicht. Die DFS bemühe sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. Vom Mehrbedarf, den die Fluglinien anmelden, über die Entscheidung für den Ausbau eines Flughafens bis zur Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses, der die betrieblichen Eckdaten wie die Zahl der Flüge festlegt, ist es ein weiter Weg. Die DFS liefert zunächst nur ein grobes Flugroutenkonzept und kommt dann erst wieder nach dem Planfeststellungsbeschluss ins Spiel um die konkreten Flugrouten nach den gemachten Vorgaben zu planen. Anregungen der Lärmschutzkommission, in denen die betroffenen Kommunen vertreten sind und mit der die DFS im ständigen Dialog steht, sollen nach Möglichkeit ebenfalls berücksichtigt werden. Nach umfangreichen Prüfungen durch das Bundesumweltamt, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Ministerium für Justiz werden am Ende des Planungsprozesses die Flugrouten vom Bundeaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt. Die DFS ist an die Vorgaben dieser drei Instanzen und die nationalen und internationalen Vorschriften gebunden.
Durch die Verschiebung der Flugrouten um 2,55 km nach Norden sind jetzt auch die nördlichen Stadtteile Frankfurts stärker betroffen. Die Verschiebung war notwendig geworden um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zwischen den Flugzeugen im Parallelbetrieb der Landebahnen zu gewährleisten. Etwa dreiviertel des Jahres fliegen die Maschinen von Osten ein und starten und landen in Richtung Westen. Start und Landung erfolgen immer gegen den Wind. Bei Ostwind, wie in den vergangenen Wochen, werden deshalb die nördlichen Stadtteile stärker belastet. Sie werden in der Regel mit einer Flughöhe zwischen 4000 und 7000 Fuß überflogen.
Vorschlägen, beispielsweise den Winkel des Leitstrahls für den Instrumentenanflug zu verändern und ein längeres Gleiten zu ermöglichen, erteilten Ramos und Thamm eine Absage. Der Winkel von 3° ist gesetzlich vorgegeben und internationaler Standard. Das Steilstartverfahren wird bereits angewandt, kann aber nur von kleineren Maschinen geflogen werden. Der Effekt ist aber zweifelhaft, da ein steilerer Steigflug die Geschwindigkeit der Flugzeuge stark verlangsamt und die Maschinen länger über bewohntem Gebiet verweilen. Eine weitere Verschiebung der Flugrouten nach Norden in weniger dicht besiedelte Gebiete ist nicht möglich, weil sich Flugzeuge in unterschiedlichen Höhen kreuzen müssen. Besonders in den Ballungszeiten zwischen 5 und 7 Uhr morgens sowie zwischen 21 und 23 Uhr ist die Verkehrsdichte am Himmel so hoch, dass keine lärmschonenden Verfahren geflogen werden können. Je höher das Verkehrsaufkommen, desto exakter müssen die Routen und die gestaffelten Flughöhen von den Piloten eingehalten werden.
Die Stadt Frankfurt versucht derzeit auf dem Klageweg ein absolutes Nachtflugverbot zu erreichen. Mitte 2012 bietet die DFS einen Testbetrieb mit einem Anflugwinkel von 3,2° an, der aber an zahlreiche Ausnahmebedingungen geknüpft ist. Den Piloten bleibt es letztlich überlassen, ob sie sich an dem Versuch beteiligen oder nicht.
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